In Zukunjt ist zum Ersatz der durchfeindliche Terrorangriffe vernichteten Werte wie u.a. Wohnungseinrichtungsgegenstände, Möbel, Hausgerät, Wäsche, Bekleidung usw. der Jeindliche öjJentliche und private Besitz in den besetzten Gebleten rücksichtslos heranzuziehen.